Lieferbedingungen

1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gelten diese Bedingungen ausschließlich für die Lieferung von Waren („Produkte“) an Personen, Firmen oder sonstige Stellen („Kunde“), die bei BAV CRUSHERS eine Bestellung aufgeben. Jeder Vertrag zwischen dem Kunden und BAV CRUSHERS („der Vertrag“) – unabhängig von seiner Ausgestaltung – enthält diese Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die der Kunde durchsetzen oder einbeziehen möchte oder die sich aus Handelsbrauch oder Geschäftsgepflogenheiten ergeben.

BESTELLUNG UND STORNIERUNG

2.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, wird eine Bestellung zur Lieferung von Produkten („die Bestellung“) aufgegeben, sobald eine Anfrage zur Lieferung von Produkten bei BAV CRUSHERS eingeht und von BAV CRUSHERS durch schriftliche Aufzeichnung/Protokollierung durch einen autorisierten Vertreter von BAV CRUSHERS angenommen wird. Zu diesem Zeitpunkt kommt der Vertrag zustande.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Richtigkeit der Bedingungen einer Bestellung sicherzustellen und sich davon zu überzeugen, dass seine Anfrage einem autorisierten Vertreter von BAV CRUSHERS übermittelt wurde. Die autorisierten Vertreter von BAV CRUSHERS sind ihrerseits NICHT verpflichtet, Anfragen zu überprüfen oder die Echtheit der Anfrage zur Lieferung von Produkten anderweitig zu untersuchen, sind jedoch berechtigt, davon auszugehen und den Vertrag auf der Grundlage abzuschließen, dass die Anfrage von einer Person gestellt wird, die rechtmäßig und tatsächlich befugt ist, den Kunden gemäß den hier dargelegten oder anderweitig schriftlich vereinbarten Bedingungen vertraglich zu binden. Der Kunde sollte daher sorgfältig vorgehen, wenn er in seinem Namen Anfragen zur Lieferung von Produkten autorisiert, zulässt oder anderweitig duldet. Sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt, ist die Bestellung für den Kunden endgültig und bindend, und BAV CRUSHERS ist dementsprechend berechtigt, eine Zahlung gemäß den hier dargelegten oder anderweitig schriftlich vereinbarten Bedingungen zu verlangen.

2.2 Alle von BAV CRUSHERS erstellten Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Kataloge oder Werbematerialien sowie alle Beschreibungen und Abbildungen in den Katalogen und Broschüren von DIGBIT dienen ausschließlich dem Zweck, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Produkte zu vermitteln. Sie sind nicht Vertragsbestandteil und haben keine vertragliche Wirkung.

2.3 Der Kunde ist unter keinen Umständen berechtigt, den Vertrag oder eine Teillieferung oder Bestellung von Produkten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BAV CRUSHERS zu stornieren. Erteilt BAV CRUSHERS eine solche Zustimmung (wobei BAV CRUSHERS hierzu nicht verpflichtet ist), kann BAV CRUSHERS diese Zustimmung von der Zahlung einer angemessenen Entschädigung durch den Kunden abhängig machen. Diese Klausel ist nicht dahingehend auszulegen, dass BAV CRUSHERS Geschäfte auf Kommissionsbasis abwickelt.

PREISE

3.1 Die von BAV CRUSHERS zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise sind die jeweils gültigen Preise. Sollten sich vor der Auslieferung der Produkte die Kosten für BAV CRUSHERS für die Lieferung noch nicht gelieferter Produkte erhöhen, kann der zu zahlende Preis nach Ermessen von BAV CRUSHERS ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und vergleichbarer Steuern. Diese sind vom Kunden zusätzlich zu den zum Zeitpunkt der Steuerfeststellung geltenden Sätzen zu entrichten.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Die Rechnungen von BAV CRUSHERS sind vom Kunden vor Versand der jeweiligen Produkte in voller Höhe zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich mit BAV CRUSHERS vereinbart wurde. Die Zahlung erfolgt dann innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Auf überfällige Rechnungen werden bis zur Bezahlung Zinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem Basiszinssatz der Bank of England erhoben. Diese Zinsen fallen täglich vom Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum an und sind sowohl nach als auch vor Urteilsverkündung fällig.

4.2 Erst wenn alle für die Produkte und alle zuvor an den Kunden gelieferten Produkte fälligen Preise, Steuern und Gebühren vollständig bezahlt wurden, geht das Eigentum an den Produkten auf den Kunden über.

4.3 Wenn der Kunde eine Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum leistet, kann BAV CRUSHERS unbeschadet anderer ihm möglicherweise zustehender Rechte oder Rechtsmittel:
(1) den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden auszusetzen
(2) etwaige vom Kunden geleistete Zahlungen denjenigen Produkten (oder den Produkten, die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen BAV CRUSHERS und dem Kunden geliefert wurden) zuzuordnen, die BAV CRUSHERS für angemessen hält.

RISIKO UND TITEL

5.1 Das Risiko geht auf den Kunden über, sodass der Kunde für sämtliche Verluste, Schäden oder Verschlechterungen der Produkte wie folgt verantwortlich ist:

5.1.1 Wenn BAV CRUSHERS die Produkte mit eigenem Transport liefert oder den Transport organisiert, zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte oder ein relevanter Teil davon am Lieferort eintreffen, oder

5.1.2 Unter allen anderen Umständen zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte oder Teile davon das Gelände von BAV CRUSHERS verlassen.

5.2 Das Eigentum an allen von BAV CRUSHERS an den Kunden gelieferten Produkten, unabhängig davon, ob diese bezahlt wurden oder nicht, verbleibt bei BAV CRUSHERS, bis die Zahlung für alle an den Kunden gelieferten Produkte vollständig eingegangen ist. Bis dahin verwahrt der Kunde die Produkte als Verwahrer von DIGBIT.
BAV CRUSHERS behält sich das Recht vor, über alle gelieferten Produkte zu verfügen, mit Ausnahme der Produkte, die der Kunde durch einen gutgläubigen Verkauf zum Marktwert an die Kunden des Kunden weiterverkauft hat, und dementsprechend:

5.2.1 Bis zum Eingang der Zahlung kann BAV CRUSHERS unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel den Besitz an allen gelieferten Produkten zurückerlangen, unabhängig davon, ob diese bezahlt wurden oder nicht.

5.2.2 Zu diesem Zweck darf BAV CRUSHERS als Lizenznehmer das Gelände des Kunden betreten.

5.2.3 Wenn BAV CRUSHERS die so zurückgewonnenen Produkte weiterverkauft (wobei BAV CRUSHERS nicht zum Weiterverkauf verpflichtet ist oder, falls es weiterverkauft, zum Verkauf zu einem bestimmten Preis), geht ein etwaiger Mehrerlös aus dem Verkauf nach Abzug der Kosten von BAV CRUSHERS (einschließlich Rechtskosten) im Zusammenhang mit der Rückgewinnung aller von BAV CRUSHERS an den Kunden gelieferten Produkte zu Lasten des Kunden.

5.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Produkte, die Eigentum von BAV CRUSHERS bleiben, zu verpfänden oder in irgendeiner Weise als Sicherheit für Schulden zu belasten. Sollte der Kunde dies jedoch tun, werden sämtliche vom Kunden an BAV CRUSHERS geschuldeten Beträge (unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel von BAV CRUSHERS) sofort fällig.

ZEIT und LIEFERUNG

6. BAV CRUSHERS wird sich zwar nach Kräften bemühen, die Produkte zum vom Kunden gewünschten Zeitpunkt zu liefern, der Lieferzeitpunkt ist jedoch nicht wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

6.1 Die angegebenen Liefertermine und -zeiten sind Richtwerte. BAV CRUSHERS kann Bestellungen nach eigenem Ermessen in Teillieferungen oder auf andere Weise ausliefern.

6.2 Der Kunde ist für die Abnahme der Produkte verantwortlich, einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Personals und der erforderlichen Einrichtungen. Nimmt der Kunde die Produkte nicht ab oder erteilt er BAV CRUSHERS nicht zum angegebenen Liefertermin angemessene Lieferanweisungen, so ist BAV CRUSHERS unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel berechtigt:

(1) die Produkte bis zur tatsächlichen Lieferung einzulagern und dem Kunden die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) für die Lagerung (und die Kosten für fehlgeschlagene Lieferung) in Rechnung zu stellen oder
(2) die Produkte zum besten vernünftigerweise erzielbaren Preis zu verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) dem Kunden jeglichen Betrag in Rechnung zu stellen, der den vertraglich gezahlten Preis übersteigt, oder dem Kunden jeglichen Fehlbetrag unter dem vertraglich geschuldeten Preis in Rechnung zu stellen. 6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Produkte bei Lieferung zu prüfen. Sofern bei Lieferung keine anderslautende schriftliche Mitteilung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Produkte der Bestellung entsprechen. BAV CRUSHERS akzeptiert danach keine Reklamation wegen fehlender Artikel.

BEENDIGUNG

7.1 BAV CRUSHERS ist unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag oder einen anderen Vertrag mit dem Kunden entweder ganz oder teilweise zu kündigen oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags oder eines solchen anderen Vertrags in den folgenden Fällen auszusetzen:

7.1.1 Wenn eine vom Kunden gegenüber BAV CRUSHERS im Rahmen eines Vertrags geschuldete und zu zahlende Schuld nicht beglichen ist.

7.1.2 Wenn der Kunde die Lieferung von Produkten im Rahmen des Vertrags oder eines anderen oben genannten Vertrags nicht entgegennimmt, es sei denn, er hat seine vertraglichen Rechte wahrzunehmen;
7.1.3. Wenn der Kunde insolvent wird, eine Pfändung, Forderung oder ein anderes Verfahren zur Begleichung seiner Schulden erleidet, oder wenn für ihn als juristische Person ein Konkursverwalter oder Liquidator bestellt wird oder ein Beschluss zur Liquidation gefasst wird, oder wenn ein Gericht einen entsprechenden Beschluss erlässt, oder wenn er als Einzelperson oder Personengesellschaft einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft, oder wenn gegen ihn ein Konkursverwalter erlassen wird.

7.1.4 Wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht oder BAV CRUSHERS begründeten Anlass zur Befürchtung hat, dass eines der in 7.1 oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Kunden eintreten wird, und den Kunden entsprechend benachrichtigt.
7.2 Bei einer Kündigung gemäß den vorstehenden Bestimmungen werden der Preis aller von BAV CRUSHERS an den Kunden oder einen Spediteur zur Lieferung an den Kunden verkauften und gelieferten Produkte sowie alle anderen ausstehenden Beträge des Kunden gegenüber BAV CRUSHERS aus irgendeinem Grund sofort fällig und zahlbar, ungeachtet eines zuvor vereinbarten Zahlungsziels.

7.3 Zusätzlich zu allen Rechten oder Pfandrechten, die BAV CRUSHERS möglicherweise hat, hat BAV CRUSHERS in allen in Absatz 7.1.3 oben beschriebenen Fällen ein allgemeines Pfandrecht an allen Produkten oder Waren des Kunden, die sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz von BAV CRUSHERS befinden, für den nicht bezahlten Preis aller Produkte, die BAV CRUSHERS dem Kunden im Rahmen eines Vertrags geliefert hat.

PRODUKTSPEZIFIKATION

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Produkte gemäß den jeweils gültigen Standardspezifikationen des Herstellers geliefert. BAV CRUSHERS behält sich das Recht vor, Spezifikationen oder Beschreibungen im Katalog und auf den Rechnungen von BAV CRUSHERS ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die gelieferten Produkte entsprechen der zum Zeitpunkt der Lieferung aktuellen Spezifikation, die sich von der zum Zeitpunkt der Bestellung geändert haben kann.

8.2 BAV CRUSHERS haftet nicht für Schäden, die durch Abweichungen von den Spezifikationen oder technischen Daten des Herstellers entstehen oder daraus resultieren. BAV CRUSHERS ist auch nicht für Schäden verantwortlich, die aus einer Lieferunterbrechung infolge einer solchen Abweichung entstehen. BAV CRUSHERS wird den Kunden unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Benachrichtigung des Herstellers über bevorstehende Abweichungen informieren.
8.3 Wenn ein Kunde für ein Produkt keine Teilenummer angeben kann, wird BAV CRUSHERS mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis Produkte liefern, die für den in der Bestellung angegebenen Zweck des Kunden geeignet sind.

8.4 Der Kunde stimmt Folgendem zu:

8.4.1 Jedes Produkt wird von einem entsprechend qualifizierten Monteur („der Monteur“) an seiner Maschine montiert.
8.4.2 Die Produkte werden entsprechend den Empfehlungen des Herstellers angemessen und regelmäßig gewartet.

8.4.3 Wenn ein von BAV CRUSHERS gemäß 8.3 oben geliefertes Produkt nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, wie vom Monteur vor der Installation des Produkts schriftlich bestätigt, muss der Kunde – sofern er einen Umtausch gemäß 8.5 unten verlangen möchte – BAV CRUSHERS innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung benachrichtigen.

8.5 Wenn die oben genannten Punkte 8.3 und 8.4.3 zutreffen und der Kunde das unbenutzte Produkt innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung im selben Zustand, in dem es ursprünglich geliefert wurde, an BAV CRUSHERS zurücksendet, erstattet BAV CRUSHERS dem Kunden den vom Kunden gezahlten Preis.
8.6 Die Unterschrift des Kunden auf einem Lieferschein gilt als Annahme der Produkte.

GARANTIEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

9.1 BAV CRUSHERS gewährleistet, dass es über die erforderlichen Eigentumsrechte bzw. die Lizenz zur Lieferung sämtlicher Produkte an den Kunden verfügt.

9.2 BAV CRUSHERS SCHLIESST DIE HAFTUNG FÜR DIE VERLETZUNG ALLER ANDEREN GARANTIEN AUS, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GARANTIEN HINSICHTLICH DER BESCHREIBUNG, DES DESIGNS, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, UNGEACHTET DER OB SIE BAV CRUSHERS OFFENGELEGT WURDEN ODER NICHT.

9.3 In keinem Fall haftet BAV CRUSHERS gegenüber dem Kunden für besondere, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich entgangener Gewinne im Zusammenhang mit der Verwendung oder dem Weiterverkauf der Produkte.

9.4 Sofern Mängel an den Produkten nicht zum Tod oder zu Personenschäden führen oder wenn Tod oder Personenschäden durch Fahrlässigkeit von BAV CRUSHERS, seinen Mitarbeitern oder autorisierten Vertretern verursacht wurden, übersteigt die Haftung von BAV CRUSHERS für Verluste oder Schäden, sofern hierin ungeachtet anderslautender Bestimmungen festgestellt, unter keinen Umständen den Rechnungswert des Vertrags, den der Kunde tatsächlich für die Produkte bezahlt hat.

9.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sich die in dieser Klausel 9 enthaltene Haftungsverteilung im von ihm zu zahlenden Preis widerspiegelt, und erkennt an, dass Produkte nicht in jeder möglichen Situation getestet werden können und BAV CRUSHERS keine Garantie dafür übernimmt, dass der Betrieb der Produkte ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei erfolgt und dass BAV CRUSHERS keine Kontrolle darüber hat, wie und zu welchem ​​Zweck die Produkte vom Kunden verwendet werden.

9.6 BAV CRUSHERS übernimmt keine Gewährleistung für Teile, Materialien oder Geräte, die nicht von BAV CRUSHERS hergestellt wurden. Der Kunde hat in Bezug auf diese lediglich Anspruch auf die Gewährleistung oder Garantie, die vom Hersteller gewährt wird und BAV CRUSHERS zur Verfügung steht.

ALLGEMEIN

10.1 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf deren Interpretation oder Auslegung.

10.2 Alle Rechte und Rechtsmittel, die BAV CRUSHERS im Rahmen dieser Bedingungen zustehen, gelten zusätzlich zu seinen anderen gesetzlichen Rechten und schließen diese nicht aus. 10.3 Sollten einzelne dieser Bedingungen oder Teile davon aus irgendeinem Grund für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleibt die volle Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

10.4 BAV CRUSHERS haftet gegenüber dem Kunden nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Verzögerung oder Nichterfüllung auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Feuer, Explosion, Unfall, Arbeitskampf oder andere Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von BAV CRUSHERS liegen.

10.5 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung von BAV CRUSHERS weder abtreten noch an Dritte weitergeben.

10.6 Einer Person, die nicht Vertragspartei ist, stehen aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit keinerlei Rechte zu.

HINWEISE

11. Sämtliche Dokumente oder Mitteilungen, die eine Partei der anderen im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt, bedürfen der Schriftform und können persönlich oder per Post zugestellt werden. Bei Postversand gelten die Dokumente und Mitteilungen am zweiten Tag nach Aufgabe als zugestellt. Dokumente und Mitteilungen sind im Falle von BAV CRUSHERS an die in Abschnitt 1 dieser Bedingungen genannten Adressen und im Falle des Kunden an die letzte bekannte Adresse des Kunden im Besitz von BAV CRUSHERS oder in beiden Fällen an eine andere von einer Partei der anderen Partei schriftlich mitgeteilte Adresse zum Empfang von Dokumenten und Mitteilungen zuzustellen oder zu senden.

VERZICHT

12. Ein Versäumnis von BAV CRUSHERS, die Vertragsbedingungen durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf die Rechte von BAV CRUSHERS aus diesem Vertrag dar.

GESETZ

13. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen englischem Recht und werden entsprechend ausgelegt.

VEREINBARUNG

14. Vorbehaltlich Ziffer 2.1 stellen diese LIEFERBEDINGUNGEN die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der darin enthaltenen oder genannten Punkte dar. Es bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Zusagen, Bedingungen, Konditionen oder Verpflichtungen, weder ausdrücklich noch konkludent, außer den hierin enthaltenen. Der Kunde verzichtet unwiderruflich und bedingungslos auf jegliche Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte wegen falscher Angaben, gleich ob hierin enthalten oder nicht, oder wegen der Verletzung einer hierin nicht enthaltenen Garantie, es sei denn, die falsche Angabe oder Garantie erfolgte in betrügerischer Absicht.